Amtsgericht Trier

Geschäftsnummer: 23 K 66/01

Terminbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Ockfen Blatt 1779 eingetragene, nachstehend bezeichnete Miteigentumsanteil am Donnerstag, den 26.09.2002,10.15 Uhr an der Gerichtsstelle Trier, Justizstr. 2,4,6, Saal 56 versteigert werden. Miteigentumsanteil von 48, 98/1.000 an Grundstück Gemarkung Ockfen

Flur 6 Nr. 242/1, Gebäude- und Freifläche, Hauptstr. 10 6,20 ar verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 16 Verkehrswert gem. § 74 a ZVG: 38.858,00 EURO Der Versteigerungsvermerk ist am 16.10.2001 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals der Saarländische Fiskus eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige­rungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

54290 Trier, den 22. April 2002 Das Amtsgericht, Abteilung 23 gez.: Graafen, Rechtspfleger Ausgefertigt:

gez. (Schütter) Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle