Aus dem Ortsgemeinderat Ockfen

10.07.2002


Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gaben Ortsbürgermeister Hubert Krewer und Ratsmitglied Bernd Kirf Erklärungen bezüglich des Presseberichtes im Trierischen Volksfreund vom 03.07.2002 zu den Vorkommnissen vom 23. Juni d. J. ab. Ratsmitglied Kirf nahm an der anschließenden Sitzung nicht teil.


Danach ging man zur Tagesordnung über. Zusätzlicher Punkt der öffentlichen Sitzung war: „Informationen zu den Vorfällen in der Nacht vom 22. zum 23.06.2002". Nach längerer Diskussion war man sich innerhalb der Fraktionen einig, das trotz der Vorfälle weiterhin eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gemeinderat gewährleistet sei. Bürgermeister Schartz nahm hierzu Stellung und erinnerte die Mitglieder des Ortsgemeinderates daran, sich auch weiterhin in erster Linie für die Belange der Gemeinde einzusetzen. Zunächst wurde der Punkt „Verkehrssituation Herrenberg-, Bockstein- und Weinbergstraße; Einrichtung einer Tempo-30-Zone und Halteverbot" behandelt.

Dieser TOP war bereits Beratungsgegenstand in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 08.05.2002.

Es wurde beschlossen, dass ab dem Einmündungsbereich Herrenbergstraße - bergseits bis zur Abfahrt Richtung „Im Wiesplätzchen / Weinbergstraße" ein absolutes Halteverbot angeordnet wird.


Unter dem nächsten TOP war über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Beim Kreuz" zu beraten. Der Ortsgemeinderat wurde über eine Unterredung mit einem Vertreter des Kulturamtes unterrichtet. Dieses sollte prüfen, ob im Wege des freiwilligen Landtausches Flächen in dem künftigen Baugebiet „Beim Kreuz" für Bauwillige zu erwerben sind. Dies kann jedoch nur abgeklärt werden, wenn mit den maßgebenden Grundstückseigentümern Verhandlungen geführt werden. Erst nachdem abgeklärt ist, ob seitens der Eigentümer Veräußerungs- oder Tauschabsichten erkennbar sind und hierüber Klarheit besteht, kann im Ortsgemeinderat abschließend beraten werden. Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde vorläufig zurückgestellt.


Abschließend informierte Ortsbürgermeister Krewer, dass sich bis­her keine Interessenten zur Bildung einer "Interessengemeinschaft Grabherstellung in der Ortsgemeinde Ockfen" beim ihm gemeldet haben. Der bereits gefasste Beschluss des OG-Rates ist somit rechtswirksam.

Auf Wunsch einiger Ratsmitglieder wird der Beschluss vom 07.01.2002 hiermit veröffentlicht:


„Die Ortsgemeinde Ockfen führt die Grabherstellung It. Satzung durch. Sollte sich eine Interessengemeinschaft für die Grabherstellung bilden, wird im Ortsgemeinderat darüber erneut beraten."