Home

Ockfen

Kirche

Termine

Neues

Vereine

Bilder

Videos

Links

Impressum

Archiv

Karneval

Tourismus

Ortspolitik

Geschichte

Übernachtungen

Gewerbebetriebe

 

 


 


Saarburger Kreisblatt

Trierischer Volksfreund

VG Saarburg-Kell



Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Ockfen erinnert an Forstmeister Hoepp Relief am Heppenstein übergeben
Frühlingskonzert des Musikverein Ockfen am 28.03.2026
Die Sternsinger waren in Ockfen unterwegs
 
Bekanntmachung - Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

 Der Ortsgemeinderat Ockfen hat am 22.06.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

HJ 2026

HJ 2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

870.850 Euro

829.900 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.149.250 Euro

955.800 Euro

der Jahresüberschuss auf

Euro

Euro

der Jahresfehlbetrag auf

278.400 Euro

125.900 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-230.900 Euro

-63.450 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

25.000 Euro

258.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

675.000 Euro

650.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-650.000 Euro

-392.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (ohne Kredite zur Umschuldung,einschl. Zunahme Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse)

880.900 Euro

455.450 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

HJ 2026

HJ 2027

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

650.000 Euro

392.000 Euro

zusammen auf

650.000 Euro

392.000 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

HJ 2026

HJ 2027

410.000 Euro

50.000 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

HJ 2026

HJ 2027

152.000 Euro

37.000 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 935.200 € für 2026 und 986.260 € für 2027.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

HJ 2026

HJ 2027

1. Grundsteuer 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

360 v. H.

360 v. H.

für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B)

510 v. H.

510 v. H.

2. Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

3. Hundesteuer

für den ersten Hund

80 €

80 €

für den zweiten Hund

150 €

150 €

für jeden weiteren Hund

200 €

200 €

Die Steuer für das Halten von gefährlichen Hunden beträgt nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung jährlich das 8-fache des Steuersatzes.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

A) Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und -anlagen nach der Gebührensatzung der Ortsgemeinde Ockfen

HJ 2026

HJ 2027

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte

a)

Für Sargbestattung

550 €

550 €

b)

Für Urnenbestattung im Rasengrabfeld mit eingelassener Grabplatte (zzgl. Kosten für Grabplatte und Gravur)

600 €

600 €

ba) Kosten für die Pflege (25 Jahre)

800 €

800 €

c)

Anonyme Urnenreihengrabstätte im Rasengrabfeld

300 €

300 €

ca) Kosten für die Pflege (25 Jahre)

300 €

300 €

2.

Überlassung oder Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte

a)

Grabstätte für Sargbestattung

aa) 1-stellig

800 €

800 €

ab) jede weitere Grabstelle

800 €

800 €

ac) Zulegung von Urnen möglich

200 €

200 €

Bei der Verlängerung des Nutzungsrechts auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben.

b)

Grabstätte für Urnenbestattung (Randeinfassung im Betrag enthalten)

ba) Erstbelegung (2er Urnen-Grabstätte)

800 €

800 €

bb) Zulegung 2. Urne

200 €

200 €

bc) Erstbelegung (4er Urnen-Grabstätte)

1.600 €

1.600 €

bd) jede weitere Zulegung (bis max. 4 Urnen)

200 €

200 €

Bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben.

c)

Grabstätte für Urnenbestattung (Gebühr ohne Randeinfassung)

ca) Erstbelegung (2er Urnen-Grabstätte)

450 €

450 €

cb) Zulegung 2. Urne

200 €

200 €

Bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben.

d)

Grabstätte für Sargbestattung in einem Rasengrabfeld (Zulegung von max. 2 Urnen möglich)

da) als Einzelgrabstätte

800 €

800 €

db) jede weitere Grabstelle

800 €

800 €

dc) Zulegung von Urnen möglich

200 €

200 €

dd) Kosten für die Pflege pro Grabstelle (30 Jahre) je Stelle 3.000 € 3.000 €

HJ 2026

HJ 2027

3.

Grabherstellung

a)

Leichenbeisetzung

tatsächliche Kosten d. Grabherstellung + 80,00 € Kostenpauschale

b)

Urnenbeisetzung

tatsächliche Kosten d. Grabherstellung + 80,00 € Kostenpauschale

Sonn- und Feiertagszuschläge werden je nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben.

4.

Ausgrabungen und Umbettungen

Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben.

5.

Benutzung von Leichenhallen

a)

Aufbewahrung einer Leiche

80 €

80 €

b)

Aufbewahrung einer Urne

80 €

80 €

6.

Abräumen der Grabstelle nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungsdauer durch die Ortsgemeinde

a)

Reihenurnengrabstelle im Rasengrabfeld

100 €

100 €

b)

Wahlgrabstelle im Rasengrabfeld (Sarg)

150 €

150 €

c)

Urnenwahlgrabstelle

150 €

150 €

d)

Reihengrabstelle

200 €

200 €

e)

Wahlgrabstelle für Sarg

300 €

300 €

Die Gebühr für das Abräumen der Grabstätte wird mit Bescheid der ersten Beisetzung in der jeweiligen Grabstätte erhoben. Sofern eine Räumung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhe- / Nutzungsdauer durch die Angehörigen erfolgt, wird die bereits gezahlte Gebühr (unverzinst) an den Zahlungspflichtigen erstattet.

Im Übrigen wird auf die Regelungen der Gebührensatzung verwiesen.

 

B) Fremdenverkehrsbeitrag

HJ 2026

HJ 2027

100 v. H.

100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2024)

345.117,00 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2025)

232.037,00 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2026)

-46.363,00 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2027)

-172.263,00 Euro

§ 8

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 2.000 Euro

überschritten wird.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den

§§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Betrag der verzinslichen Kredite:

Gesamtbetrag laut Haushaltssatzung

Genehmigungsbetrag nach Prüfung

Haushaltsjahr 2026

650.000 Euro

90.000 Euro

Haushaltsjahr 2027

392.000 Euro

5.000 Euro

Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 68 Abs. 4 GemO folgenden Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

Haushaltsjahr 2026

935.200 Euro

935.200 Euro

Haushaltsjahr 2027

986.260 Euro

986.260 Euro

Gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 GemO genehmigen wir folgenden Betrag bei den vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen:

Gesamtbetrag VE

genehmigungspflichtige VE

genehmigte VE

Haushaltsjahr 2026

410.000 Euro

152.000 Euro

0 Euro

Haushaltsjahr 2027

50.000 Euro

37.000 Euro

0 Euro

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn,

1

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO vom 24. August bis einschließlich 1. September im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 214, wie folgt zur Einsichtnahme aus: montags bis freitags 8.30 bis 12.00 Uhr. Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-404 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).

Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de > Bürger & Verwaltung – Finanzen – Haushaltspläne < einsehbar.

Ockfen, 13. August 2026

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

zurück
 
 
Ockfen erinnert an Forstmeister Hoepp Relief am Heppenstein übergeben
Relief Willibord Hoeppe

Mit einer kleinen Feierstunde hat die Ortsgemeinde Ockfen an einen der bedeutendsten Wegbereiter des modernen Weinbaus an Saar und Mosel erinnert: den preußischen Forstmeister und Weinbaudirektor Franz Willibrord Hoepp (1853–1907). Anlass war die Übergabe eines historischen Reliefs, das künftig am Heppenstein einen neuen Platz finden soll.

Ortsbürgermeister Gerd Benzmüller begrüßte Gäste aus Politik, Verwaltung und Bevölkerung, darunter Staatssekretär Andy Becht vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Thomas Mitschang (ebenfalls vom Ministerium), Vertreter des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum sowie Bürgermeister Jürgen Dixius. Auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Ockfen und der Umgebung nahmen an der Veranstaltung teil.

In seiner Ansprache stellte Benzmüller die historische Bedeutung von Franz Willibrord Hoepp heraus. Der Forstmeister hatte Ende des 19. Jahrhunderts die Idee entwickelt, staatliche Waldflächen in moderne Weinberge umzuwandeln und damit die Grundlage für die staatlichen Weinbaudomänen an Saar, Mosel und Nahe geschaffen. Auch die Domäne Ockfen geht auf diese Initiative zurück. Der Heppenstein, an dem die Veranstaltung stattfand, ist eng mit dieser Entwicklung verbunden.

Im Anschluss würdigte Staatssekretär Becht die Verdienste Hoepps für den Weinbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Gleichzeitig verwies er auf die Bedeutung moderner Strukturmaßnahmen und hob insbesondere die aktuell laufende Flurbereinigung in der Ortslage hervor, die neue Perspektiven für Landwirtschaft und Weinbau eröffne.

Auch Bürgermeister Jürgen Dixius betonte in seinem Grußwort die Rolle engagierter Persönlichkeiten für die Entwicklung der Region. Fortschritt entstehe immer durch Menschen, die Verantwortung übernehmen und Ideen voranbringen.

Höhepunkt der Veranstaltung war die feierliche Übergabe des Reliefs durch den Staatssekretär an die Ortsgemeinde Ockfen. Das Relief, das ursprünglich in den Weinbergen der Domäne Serrig angebracht war, erinnert an den Gründer und ersten Weinbaudirektor der staatlichen Domänen.

Benzmüller dankte für die Übergabe und kündigte an, für das Relief am Heppenstein einen würdigen und dauerhaften Rahmen zu schaffen. Ziel sei es, die Verdienste Hoepps sichtbar zu machen und die Erinnerung an die Geschichte des Weinbaus in Ockfen lebendig zu halten.

Mit der Aufstellung des Reliefs erhält die Region ein weiteres sichtbares Zeichen ihrer historischen Wurzeln – an einem Ort, der wie kaum ein anderer für die Entwicklung des modernen Weinbaus steht.

Quelle: Saarburger Kreisblatt

Bild: Saarburger Kreisblatt

zurück
 
 
Sternsingeraktion 2026 in Ockfen
Ockfener Sternsinger 2026
Nach dem gemeinsamen Aussendungsgottesdienst für Ockfen und Schoden, am Samstag,
10.01.2026 startete die diesjährige Aktion der Sternsinger unter dem Motto:
"Sternsingen gegen Kinderarbeit - Schule statt Fabrik"
18 Kinder waren sonntags mit ihren Begleiterinnen in Ockfen unterwegs und überbrachten den
Segenswunsch:
Christus segne dieses Haus / Christus-Mansionem-Benedicat
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: 2.053,60 Euro wurden bei der diesjährigen Sternsinger-Aktion
gesammelt. Herzlichen Dank an alle für die großzügige Spendenbereitschaft sowie für die süßen
und pikanten Beigaben. Alle Anstrengungen waren beim Imbiss im Pfarrhaus bald vergessen.
Ein herzliches "Vergelt's Gott" allen Akteuren unter der organisatorischen Leitung von Marina Schuster, Verena Schwan und Anne Leick.

Bild: Günter Kleutsch

zurück