|
Neues |
||||||||||
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
Bekanntmachung
- Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die
Haushaltsjahre 2026 und 2027 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Ortsgemeinderat Ockfen hat am 22.06.2026 auf Grund von
§ 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
festgesetzt für
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu
Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird
festgesetzt auf
Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der
Einheitskasse wird festgesetzt auf 935.200 € für 2026 und
986.260 € für 2027.
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Die Steuer für
das Halten von gefährlichen Hunden beträgt nach § 5 Abs. 2
der Hundesteuersatzung jährlich das 8-fache des
Steuersatzes.
§ 6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der
Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen
einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
A) Gebühren für
die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und -anlagen
nach der Gebührensatzung der Ortsgemeinde Ockfen
§ 7
§ 8
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne
von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall
der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als
2.000 Euro
überschritten
wird.
§ 9
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen
sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird
hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO
erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den
Festsetzungen in den
§§ 2,3 und 4
der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden
Wortlaut:
Hiermit
genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 der
Gemeindeordnung (GemO) folgenden Betrag der verzinslichen
Kredite:
Hiermit
genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 68 Abs. 4
GemO folgenden Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung:
Gemäß § 95 Abs.
4 Nr. 1 GemO genehmigen wir folgenden Betrag bei den
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen:
Satzungen, die
unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,
wenn,
Hat jemand eine
Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt,
die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.
Der
Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO vom 24. August
bis einschließlich 1. September im Dienstgebäude der
Verbandsgemeindeverwaltung, Schlossberg 3, 54439 Saarburg,
Zimmer 214, wie folgt zur Einsichtnahme aus: montags bis
freitags 8.30 bis 12.00 Uhr. Ein Besuch in der Verwaltung
ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
(telefonisch 06581 81-404 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der
Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de > Bürger & Verwaltung – Finanzen –
Haushaltspläne < einsehbar.
Ockfen, 13. August 2026
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| zurück | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ockfen erinnert an Forstmeister Hoepp – Relief am Heppenstein übergeben |
![]() |
|
Mit einer kleinen Feierstunde hat die Ortsgemeinde Ockfen an
einen der bedeutendsten Wegbereiter des modernen Weinbaus an
Saar und Mosel erinnert: den preußischen Forstmeister und
Weinbaudirektor Franz Willibrord Hoepp (1853–1907).
Anlass war die Übergabe eines historischen Reliefs, das
künftig am Heppenstein einen neuen Platz finden soll.
Ortsbürgermeister Gerd Benzmüller begrüßte Gäste aus
Politik, Verwaltung und Bevölkerung, darunter Staatssekretär
Andy Becht vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau, Thomas Mitschang (ebenfalls vom
Ministerium), Vertreter des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum sowie Bürgermeister Jürgen Dixius. Auch
zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Ockfen und der
Umgebung nahmen an der Veranstaltung teil.
In seiner Ansprache stellte Benzmüller die historische
Bedeutung von Franz Willibrord Hoepp heraus. Der
Forstmeister hatte Ende des 19. Jahrhunderts die Idee
entwickelt, staatliche Waldflächen in moderne Weinberge
umzuwandeln und damit die Grundlage für die staatlichen
Weinbaudomänen an Saar, Mosel und Nahe geschaffen. Auch die
Domäne Ockfen geht auf diese Initiative zurück. Der
Heppenstein, an dem die Veranstaltung stattfand, ist eng mit
dieser Entwicklung verbunden.
Im Anschluss würdigte Staatssekretär Becht die Verdienste
Hoepps für den Weinbau und die wirtschaftliche Entwicklung
der Region. Gleichzeitig verwies er auf die Bedeutung
moderner Strukturmaßnahmen und hob insbesondere die aktuell
laufende Flurbereinigung in der Ortslage hervor, die neue
Perspektiven für Landwirtschaft und Weinbau eröffne.
Auch Bürgermeister Jürgen Dixius betonte in seinem Grußwort
die Rolle engagierter Persönlichkeiten für die Entwicklung
der Region. Fortschritt entstehe immer durch Menschen, die
Verantwortung übernehmen und Ideen voranbringen.
Höhepunkt der Veranstaltung war die feierliche Übergabe des
Reliefs durch den Staatssekretär an die Ortsgemeinde Ockfen.
Das Relief, das ursprünglich in den Weinbergen der Domäne
Serrig angebracht war, erinnert an den Gründer und ersten
Weinbaudirektor der staatlichen Domänen.
Benzmüller dankte für die Übergabe und kündigte an, für das
Relief am Heppenstein einen würdigen und dauerhaften Rahmen
zu schaffen. Ziel sei es, die Verdienste Hoepps sichtbar zu
machen und die Erinnerung an die Geschichte des Weinbaus in
Ockfen lebendig zu halten.
Mit der Aufstellung des Reliefs erhält die Region ein
weiteres sichtbares Zeichen ihrer historischen Wurzeln – an
einem Ort, der wie kaum ein anderer für die Entwicklung des
modernen Weinbaus steht.
Quelle: Saarburger Kreisblatt |
|
Bild: Saarburger Kreisblatt |
| zurück |
|
Sternsingeraktion 2026 in
Ockfen |
![]() |
|
Nach dem gemeinsamen Aussendungsgottesdienst für Ockfen
und Schoden, am Samstag, |
|
Bild: Günter Kleutsch |
| zurück |