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Ortsbürgermeister

Gerd Benzmüller

Hauptstraße 53

54441 Ockfen

Tel.: 06581 - 98 50 100

Mail:gemeinde@Ockfen.de


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Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025
 

Sprechstunde Ortsbürgermeister


Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Widmung von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Ockfen für den öffentlichen Straßenverkehr

Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Ockfen können Termine zur Sprechstunde telefonisch vereinbaren unter

Tel. 06581-9850100

oder per

E-Mail: gemeinde@ockfen.de

Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

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Festsetzung der Hebesätze

Satzung der Ortsgemeinde Ockfen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzung) vom 17.02.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Ockfen in seiner Sitzung am 17.02.2025 folgende Satzung beschlossen.

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Ockfen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und einer Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Ortsgemeinde Ockfen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  360 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  510 v. H.

2. für die Gewerbesteuer auf  —  380 v. H. der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Ockfen, 17.02.2025

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

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