Ortspolitik |
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Ortsbürgermeister |
Gerd Benzmüller |
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Hauptstraße 53 |
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54441 Ockfen |
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Tel.: 06581 - 98 50 100 |
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Mail:gemeinde@Ockfen.de |
Widmung von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Ockfen für den öffentlichen Straßenverkehr |
Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Ockfen können Termine zur Sprechstunde telefonisch vereinbaren unter |
Tel. 06581-9850100 |
oder per |
E-Mail: gemeinde@ockfen.de |
Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister |
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Saarburger Kreisblatt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ortsgemeinderat Ockfen hat am 14. Februar 2022
auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden
Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis-
und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden — HJ 2023
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 761.155
Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —
704.990 Euro
der Jahresüberschuss auf — Euro
der Jahresfehlbetrag auf — 56.165 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — -12.840 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —
305.100 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —
875.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -569.900
Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 582.740
Euro
(ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der
Einheitskasse)
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren
Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
festgesetzt für
— HJ 2023
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 569.900 Euro
zusammen auf — 569.900 Euro
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu
Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)
führen können, wird festgesetzt auf
— HJ 2023
— 0 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für
die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
— HJ 2023
— 0 Euro
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Die Steuer für das Halten von gefährlichen Hunden
beträgt nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung jährlich das
8-fache des Steuersatzes.
§ 5 Gebühren
und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige
Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach
dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
A) Gebühren für die Inanspruchnahme der
Friedhofseinrichtungen und –anlagen nach der Gebührensatzung der
Ortsgemeinde Ockfen
§ 6
Eigenkapital
Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
Vorvorjahres (2020) — 435.404,54 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
Vorjahres (2021) — 153.907,54 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
ersten Haushaltsjahres (Planung 2022) — -28.072,46 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
zweiten Haushaltsjahres (Planung 2023) — -84.237,46 Euro
§ 7 über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO
erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10
v.H. und um mehr als 1.000 Euro
überschritten wird.
§ 8 Wertgrenze
für Investitionen
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt
darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der
Aufsichtsbehörde
Die Genehmigungen haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmigen wir gem. § 95 Abs. 4 und § 103
Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Gesamtbeträge der
verzinslichen Kredite:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies
gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der
Zeit vom 22. bis 31. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG Raum 205,
montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00
bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich
aus.
Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach
vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-405
oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite
www.saarburg-kell.de > Bürger & Verwaltung – Finanzen –
Haushaltspläne
Ockfen, den 10.
Mai 2023
Ortsgemeinde
Ockfen
gez. Gerd
Benzmüller, Ortsbürgermeister |
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Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der
Ortsgemeinde Ockfen |
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Saarburger Kreisblatt | ||||
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S. 3634), dass zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist und des § 24 der
Gemeindeordnung (GemO) für das Land Rheinland-Pfalz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl.
S. 21) beschließt der Ortsgemeinderat Ockfen in seiner Sitzung
am 23.01.2023 folgende Satzung:
§ 1
Zweck der Satzung
Die Ortsgemeinde Ockfen beabsichtigt die
Sicherstellung städtebaulicher Maßnahmen. Die nähere Erläuterung
ist der beigefügten Begründung zu entnehmen.
Zur Sicherstellung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung werden daher durch diese Satzung
Flächen bezeichnet, an denen der Ortsgemeinde Ockfen ein
besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) zusteht.
§ 2
Geltungsbereich der Satzung
Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in dem
beigefügten Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil
dieser Satzung.
Nach dem Liegenschaftskataster umfasst die
Vorkaufsrechtssatzung folgende Flurstücke:
Gemarkung Ockfen
Flur 5, Flurstück 118
§ 3
Inkrafttreten der Satzung
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt am Tag nach
ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ockfen,
31.01.2023
Ortsgemeinde
Ockfen
gez. Gerd
Benzmüller, Ortsbürgermeister
Begründung zur Satzung der Ortsgemeinde Ockfen zur
Bezeichnung von Flächen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht gem. §
25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zusteht
Das oberhalb der Ortslage von Ockfen gelegene
Gebäude der Domäne kann aufgrund der besonderen Lage als orts-
und landschaftsbildprägend eingestuft werden, auch wenn es nicht
förmlich unter Denkmalschutz steht. Bauplanungsrechtlich fällt
das Gebäude in den sogenannten Außenbereich gemäß § 35
Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist im
Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert
ist und es einem privilegierten Vorhaben dient. Hiervon
abweichend können gemäß § 35 Abs. 2 BauGB auch sonstige Vorhaben
im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
Da das Gebäude der Domäne in Privateigentum steht,
ist nicht auszuschließen, dass durch den jetzigen oder künftige
Eigentümer Umbaumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen vorgenommen
werden, welche das Bild des Objekts nachteilig beeinträchtigen
könnten. Um einer solchen, möglichen Fehlentwicklung
vorzubeugen, hat die planende Gemeinde die Möglichkeit, gemäß §
172 Baugesetzbuch (BauGB) eine Erhaltungssatzung zu erlassen.
Diese Planungsleistung wird über ein Planungsbüro eingeholt.
Nach der einschlägigen Kommentierung zum Baugesetzbuch tritt mit
ortsüblicher Bekanntmachung und Inkrafttreten der
Erhaltungssatzung automatisch ein allgemeines Vorkaufsrecht gem.
§ 25 Abs.1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein. Da der Erlass einer
Erhaltungssatzung nach der Kommentierung als städtebauliche
Maßnahme im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
einzustufen ist, hat die Ortsgemeinde die Möglichkeit, zunächst
eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen,
welche nach ortsüblicher Bekanntmachung sofort anwendbar ist und
den Zeitraum bis zur Rechtskraft der Erhaltungssatzung und dem
damit verbundenen Eintritt des allgemeinen Vorkaufsrechts
überbrückt. Vor diesem Hintergrund und zur Sicherstellung von
geplanten städtebaulichen Maßnahmen und einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung wird daher durch die Ortsgemeinde
Ockfen ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)
gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder
auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach
der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2,
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ockfen,
31.01.2023
Ortsgemeinde
Ockfen
gez. Gerd
Benzmüller, Ortsbürgermeister |
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Saarburger Kreisblatt |
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Cordel“
der Ortsgemeinde Ockfen |
Der
Ortsgemeinderat Ockfen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
14.11.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet
„Im Cordel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des
Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Ockfen, Flur 6,
Flurstücke 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144/1, 144/2,
145/3, 145/4, 149/7 teilw., 150/1, 151 teilw., 155/1, 155/2,
156, 160/3 teilw., 161/4, 164, 166/2 teilw., 279/6, 280/2 teilw.
und 285/1.
Das
Bebauungsplangebiet ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt
ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB bekannt gemacht.
Ockfen, 17.11.2022
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Benzmüller, Ortsbürgermeister |
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