|
|
Mai |
|||||
Mai 2023 |
Archiv 2023 |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Saarburger Kreisblatt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ortsgemeinderat Ockfen hat am 14. Februar 2022
auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden
Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis-
und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden — HJ 2023
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 761.155
Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —
704.990 Euro
der Jahresüberschuss auf — Euro
der Jahresfehlbetrag auf — 56.165 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — -12.840 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —
305.100 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —
875.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -569.900
Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 582.740
Euro
(ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der
Einheitskasse)
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren
Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
festgesetzt für
— HJ 2023
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 569.900 Euro
zusammen auf — 569.900 Euro
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu
Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)
führen können, wird festgesetzt auf
— HJ 2023
— 0 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für
die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
— HJ 2023
— 0 Euro
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Die Steuer für das Halten von gefährlichen Hunden
beträgt nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung jährlich das
8-fache des Steuersatzes.
§ 5 Gebühren
und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige
Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach
dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
A) Gebühren für die Inanspruchnahme der
Friedhofseinrichtungen und –anlagen nach der Gebührensatzung der
Ortsgemeinde Ockfen
§ 6
Eigenkapital
Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
Vorvorjahres (2020) — 435.404,54 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
Vorjahres (2021) — 153.907,54 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
ersten Haushaltsjahres (Planung 2022) — -28.072,46 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des
zweiten Haushaltsjahres (Planung 2023) — -84.237,46 Euro
§ 7 über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO
erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10
v.H. und um mehr als 1.000 Euro
überschritten wird.
§ 8 Wertgrenze
für Investitionen
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt
darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der
Aufsichtsbehörde
Die Genehmigungen haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmigen wir gem. § 95 Abs. 4 und § 103
Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Gesamtbeträge der
verzinslichen Kredite:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies
gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der
Zeit vom 22. bis 31. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG Raum 205,
montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00
bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich
aus.
Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach
vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-405
oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite
www.saarburg-kell.de > Bürger & Verwaltung – Finanzen –
Haushaltspläne
Ockfen, den 10.
Mai 2023
Ortsgemeinde
Ockfen
gez. Gerd
Benzmüller, Ortsbürgermeister |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zurück |