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der Haushaltssatzung der
Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2022 |
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Saarburger Kreisblatt 12/2022 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der
Ortsgemeinderat Ockfen hat am 14. Februar 2022 auf Grund von §
95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Festgesetzt werden — HJ 2022
1.
im Ergebnishaushalt
der
Gesamtbetrag der Erträge auf — 691.050 Euro
der
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 873.030 Euro
der
Jahresüberschuss auf — Euro
der
Jahresfehlbetrag auf — 181.980 Euro
2.
im Finanzhaushalt
der
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf — -139.350 Euro
die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 36.000 Euro
die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 281.000 Euro
der
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —
-245.000 Euro
der
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
— 384.350 Euro
(ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der
Einheitskasse)
§ 2
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
festgesetzt für
—
HJ 2022
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 245.000 Euro
zusammen auf — 245.000 Euro
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
§ 4
Steuersätze
§ 5
Gebühren und Beiträge
Die
Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige
Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach
dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
Eigenkapital
§ 7
über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im
Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall
der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000
Euro überschritten wird.
§ 8
Wertgrenze für
Investitionen
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweise:
Die
vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO
erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde
-
zu den Festsetzungen im § 2 der Haushaltssatzung ist teilweise
erteilt
Die
Genehmigungen haben folgenden Wortlaut:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies
gilt nicht, wenn
Hat
jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Der
Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28. März
bis 5. April 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg-Kell, Schlossberg 3 in Saarburg, 2. OG Raum 205,
montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00
bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich
aus.
Ein
Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-405 oder per
E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der
Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de -
Bürger & Verwaltung - Finanzen - Haushaltspläne - einzusehen.
Ockfen, 16. März 2022
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister |
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