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Archiv 2016

Freizeit nur noch auf Zimmerlautstärke

60 Jahre Feuerwehrmann

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Weinrobe der Ockfener Feuerwehr zum 110. Geburtstag


Freizeit nur noch auf Zimmerlautstärke

TV 22.06.2016

Katholische Jugend Ockfen vereinbart mit Ortsgemeinde strenge Verhaltensregeln für den Veranstaltungsraum


(Ockfen) Zwei Vertragswerke, eine Nutzungsvereinbarung und eine Hausordnung gelten ab sofort für den Jugendraum im Ockfener Bürgerhaus. Letztere haben die Nutzer fast vollständig selbst entwickelt. Die jungen Leute gaben sich strenge Regeln, vor allem, was die Lautstärke und die Öffnungszeiten betrifft.

Ockfen. Seit gut 30 Jahren gibt es eine Jugendgruppe in Ockfen. Eine richtige Hausordnung zwischen den jungen Leuten und dem Ortsgemeinderat ist aber erst jetzt vereinbart worden. Außerdem wurde eine Nutzungsvereinbarung beschlossen. Beide Schriftsätze liegen dem TV vor.

"95 Prozent wurde von den Jugendlichen selbst entwickelt", stellt Ortsbürgermeister Gerd Benzmüller dazu fest. Auch das Kreisjugendamt habe sein Einverständnis gegeben. Nach der Silvesternacht war der Jugendraum erst einmal geschlossen worden. Auch 2013 hat es schon einmal Ärger gegeben, weil eine Gruppe von auswärtigen Jugendlichen den Raum gemietet hatte und "über die Stränge" geschlagen hatte. Der Sprecher der Ockfener Jugend mit derzeit 33 Mitgliedern, Jan Biewer, sagt dazu: "Wir waren das nicht, mussten es aber ausbaden."

Der Lärmentwicklung ist in der Hausordnung ein eigener Paragraf gewidmet. Danach muss während der Öffnungszeiten, donnerstags von 17 bis 24 Uhr und nicht an Feiertagen, auf möglichst geringe Lärmentwicklung geachtet werden. Läuft Musik, darf diese Zimmerlautstärke nicht übersteigen. Dabei müssen Fenster und Türen geschlossen bleiben. Lüften geht nur ohne Musik. "Die beiden Dokumente dienen den Interessen beider Seiten", erklärt Jan Biewer. "Es dürfen keine Geburtstage oder Partys gefeiert werden. Für Silvester müssen wir erst die Gemeinde fragen", fügt Vorsitzender Leon Schäfer hinzu. "Wenn wir hier im Fernsehen die Fußball-Europameisterschaft sehen wollen, kann es schon Probleme geben", befürchtet Katharina Ruf. Ratsmitglieder und auch der Ortsbürgermeister seien in ihren jungen Jahren doch selbst Mitglied im Jugendclub gewesen, erinnert sie. Richtig Probleme gab es aber immer nur mit einem Nachbarn, dessen Namen auszusprechen die Jugendlichen stets vermeiden. "Wir fragen uns, warum keine Beschwerden eingehen, wenn vor dem Bürgerhaus Kirmes gefeiert wird. Die ist wesentlich lauter als wir", wundert sich Biewer.

Dabei engagieren sich die Jugendlichen im Dorf sehr: "Wir packen mit an bei Müllsammelaktionen, Altkleidersammlungen oder sammeln Holz fürs Martinsfeuer", zählt Biewer auf. Außerdem sind viele von ihnen in Vereinen aktiv, vom Angelsportverein bis zur Feuerwehr, wo auch beim Bau des Wagens für den Karnevalsumzug mitgeholfen wird. dot

TV-Foto: Herbert Thormeyer

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60 Jahre lang Feuerwehrmann

TV 2016-06-15

Beförderungen und Ehrungen auf dem Fest zum 110-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Ockfen

(Ockfen) Zur Feier zum 110-jährigen Bestehen der Feuerwehr Ockfen gehören auch Beförderungen und Ehrungen der Mitglieder. Zum ersten Mal in der Verbandsgemeinde wurde eine Frau zur Löschmeisterin befördert. Zwei Feuerwehrleute wurden für 60-jährige Mitgliedschaft geehrt.


Ockfen. Nach der Weinprobe zu Beginn der Jubiläumsfeierlichkeiten zum 110-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Ockfen (der TV berichtete) sind bei strahlendem Sonnenschein Feuerwehrfrauen und -männer geehrt und befördert worden. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg, Jürgen Dixius, nahm gemeinsam mit den Wehrleitern Berhard Hein und Thorsten Petry die Beförderungen vor. Christian Hausen wurde zum Oberfeuerwehrmann befördert, Otto Minn zum Hauptfeuerwehrmann. Als erste Frau überhaupt in der Verbandsgemeinde wurde Ute Lüders zur Löschmeisterin befördert. Frank Budinger wurde zum Hauptlöschmeister befördert. Bernhard Hein dankte den Beförderten für ihr Engagement innerhalb der Feuerwehr. Danach wurde durch die Vertreter des Kreisfeuerwehrverbands Trier-Saarburg, Josef Stoffels und Peter Philipps, eine besondere Ehrung durchgeführt: Ehrenwehrführer Alfred Biewer und Oberfeuermann Walter Hemmen wurden für 60-jährige Zugehörigkeit zur Feuerwehr Ockfen ausgezeichnet. Im Anschluss ging das Fest mit musikalischer Unterhaltung durch den Musikverein Ockfen bei Kaffee und Kuchen weiter. Die Kinder beschäftigten sich am Spielmobil oder beteiligten sich an den Vorführungen der Jugendfeuerwehr Irsch. red

Bild: Jens Diercks

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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477), am 07.04.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 01.06.2016 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1



Ergebnis- und Finanzhaushalt



Festgesetzt wurden




HJ 2016

HJ 2017

1. im Ergebnishaushalt



der Gesamtbetrag der Erträge auf

589.450 EUR

604.950 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

628.750 EUR

634.290 EUR

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-39.300 EUR

-29.340 EUR

2. im Finanzhaushalt



die ordentlichen Einzahlungen auf

513.150 EUR

528.200 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf

523.350 EUR

524.470 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-10.200 EUR

3.730 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

24.000 EUR

126.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

288.920 EUR

335.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-264.920 EUR

-209.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

264.920 EUR

209.000 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

15.750 EUR

17.150 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (ohne Kredite zur Umschuldung)

249.170 EUR

191.850 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

802.070 EUR

863.200 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

828.020 EUR

876.620 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-25.950 EUR

-13.420 EUR




§ 2



Gesamtbetrag der Kredite



Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für


HJ 2016

HJ 2017

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

264.920 Euro

209.000 Euro

zusammen auf

0 Euro

0 Euro




§ 3



Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen




HJ 2016

HJ 2017

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

0 Euro

0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beträgt

0 Euro

0 Euro




§ 4



Steuersätze



Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:


HJ 2016

HJ 2017

1)

für die Grundsteuer




für die land- und forstwirtschaftlichen




Betriebe (Grundsteuer A)

320 v. H.

320 v. H.


für die bebauten und unbebauten Grundstücke




(Grundsteuer B)

400 v. H.


2)

für die Gewerbesteuer

365 v. H.

365 v. H.

3)

Hundesteuer




für den ersten Hund

80 EUR

80 EUR


für den zweiten Hund

150 EUR

150 EUR


für jeden weiteren Hund

200 EUR

200 EUR





§ 5



Gebühren und Beiträge



Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25), für ständige Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages werden wie folgt festgesetzt:

A) Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und -anlagen nach der Gebührensatzung der Ortsgemeinde Ockfen



HJ 2016

HJ 2017

1. Überlassung einer Reihengrabstätte



a)

Für Sargbestattung

550 EUR

550 EUR

b)

Für Urnenbestattung im Rasengrabfeld mit eingelassener Grabplatte (zzgl. Kosten für Grabplatte und Gravur)

600 EUR

600 EUR


ba) Kosten für die Pflege (25 Jahre)

800 EUR

800 EUR

c)

Anonyme Urnenreihengrabstätte im Rasengrabfeld

300 EUR

300 EUR


ca) Kosten für die Pflege (25 Jahre)

300 EUR

300 EUR

2. Überlassung oder Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte



a)

Grabstätte für Sargbestattung




aa) 1-stellig

800 EUR

800 EUR


ab) jede weitere Grabstelle

800 EUR

800 EUR


ac) Zulegung von Urnen möglich

200 EUR

200 EUR


Bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben.



b)

Grabstätte für Urnenbestattung (Randeinfassung im Betrag enthalten)




ba) Erstbelegung (2er Urnen-Grabstätte)

800 EUR

800 EUR


bb) Zulegung 2. Urne

200 EUR

200 EUR


bc) Erstbelegung (4er Urnen-Grabstätte)

1.600 EUR

1.600 EUR


bd) jede weitere Zulegung (bis max. 4 Urnen)

200 EUR

200 EUR


Bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben.



c)

Grabstätte für Sargbestattung in einem Rasengrabfeld




(Zulegung von max. 2 Urnen möglich)




ca) als Einzelgrabstätte

800 EUR

800 EUR


cb) jede weitere Grabstelle

800 EUR

800 EUR


cc) Zulegung von Urnen möglich

200 EUR

200 EUR


cd) Kosten für die Pflege pro Grabstelle (30 Jahre) je Stelle

3.000 EUR

3.000 EUR


Bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben. Dies gilt auch für die Gebühren der Pflege (siehe cd)



3. Grabherstellung



a)

Leichenbeisetzung




tatsächliche Kosten d. Grabherstellung +80 EUR Kostenpauschale



b)

Urnenbeisetzung




tatsächliche Kosten d. Grabherstellung + 80 EUR Kostenpauschale




Sonn- und Feiertagszuschläge werden je nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben.



4. Ausgrabungen und Umbettungen




Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben.



5. Benutzung von Leichenhallen

80 EUR

80 EUR

a)

Aufbewahrung einer Leiche

80 EUR

80 EUR

b)

Aufbewahrung einer Urne



6. Abräumen der Grabstelle nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungsdauer durch die Ortsgemeinde


a)

Reihenurnengrabstelle im Rasengrabfeld

100 EUR

100 EUR

b)

Wahlgrabstelle im Rasengrabfeld (Sarg)

150 EUR

150 EUR

c)

Urnenwahlgrabstelle

150 EUR

150 EUR

d)

Reihengrabstelle

200 EUR

200 EUR

e)

Wahlgrabstelle für Sarg

300 EUR

300 EUR

Die Gebühr für das Abräumen der Grabstätte wird mit Bescheid der ersten Beisetzung in der jeweiligen Grabstätte erhoben.

Sofern eine Räumung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhe- / Nutzungsdauer durch die Angehörigen erfolgt, wird die bereits gezahlte Gebühr (unverzinst) an den Zahlungspflichtigen erstattet.
Im Übrigen wird auf die Regelungen der Gebührensatzung verwiesen.

B)

Fremdenverkehrsbeitrag

2016

2017



100 v. H.

100 v. H.

§ 6



Eigenkapital



(vorläufiges) Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2014)

356.417 Euro


voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2015)

340.437 Euro


voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (2016)

301.137 Euro


voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (2017)

271.797 Euro





§ 7



über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen



Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 500 Euro überschritten wird.




§ 8



Wertgrenze für Investitionen



Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.



nachrichtlich:



Gem. § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) wurden folgende Gesamtbeträge der verzinslichen Kredite aufsichtsbehördlich genehmigt:

Haushaltsjahr 2016:



genehmigter Teilbetrag:

83.920 EUR


Haushaltsjahr 2017:



genehmigter Teilbetrag:

0 EUR



Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13. bis 21. Juni 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 45, montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.30 bis 18.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr öffentlich aus.

Ockfen, den 02.06.2016

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

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Weinprobe der Ockfener Feuerwehr zum 110. Geburtstag

TV 2016-06-07

18 Rebensäfte von 14 Winzern aus der Lage Bockstein


Hochkarätige Tropfen von Spitzenweingütern und ein Moderator, der amüsante Sprüche klopft und gleichzeitig kundig informiert: Das hat die Ockfener Bockstein-Weinprobe "Jung trifft Alt" der Feuerwehr geboten. Bei den 140 Besuchern kam sie gut an.

Ockfen. Bereits mit seinem ersten Satz setzt Moderator Claus Piedmont bei der Ockfener Weinprobe Maßstäbe: "Der Bockstein ist für Ockfen das, was der Watzmann für Berchtesgaden ist." In dieser Art führt der Winzer aus Filzen seine Kommentierung fort. Tiefgründige Informationen kommen mit flotten

Dabei haben Moderator und Publikum ein hartes Programm vor sich. "Jung trifft Alt" lautet das Motto der Weinprobe, die die Feuerwehr zum 110. Geburtstagsfest organisiert hat. Nur alle fünf Jahre feiert die Wehr derart. 18 Weine von 14 Weingütern, allesamt vom Ockfener Bockstein, gilt es zu verkosten. Es geht um hochkarätige Tropfen: Acht der Betriebe gehören dem Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter an, mit dabei Spitzenwinzer wie Markus Molitor (Bernkastel-Kues) und Roman Niewodniczanski (Wiltingen).

Piedmonts Plan, alle neun Minuten ein Weinpärchen zu probieren, geht glücklicherweise nicht auf. Die jungen Mitglieder der Ockfener Fastnachtsfreunde Heilei, die die Bewirtung übernommen haben, sind zwar schnell, aber so schnell auch wieder nicht. So bleibt den Besuchern ein wenig Zeit, die Weine zu genießen.

"Bockstein reloaded" - mit diesem Schlagwort fasst Piedmont die jüngste Vergangenheit der Ockfener Lage zusammen. Viel habe sich in den vergangenen fünf bis sechs Jahren getan, sagt der Kommentator. Damit meint er die Wiederbestockung des Weinbergs, dessen Produkte um 1900 Hochpreise erzielten, der seit den 80er Jahren aber auch brach gefallene Flächen aufwies. Generell stellt Piedmont fest: "Die Saar ist in." Und dass die Saarweine besonders gut darin sind zu altern, macht der Moderator an Hand des ältesten Weins der Probe, einer 2003er Auslese des Saarburger Winzers Josef Dienhart, deutlich. Piedmont: "Ein 2003er, der sich so darstellt, das können nur wir, die Mittelmosel vielleicht noch ein bisschen." Winzer Dienhart hat es seinem Wein offensichtlich gleichgetan. Der muntere 85-Jährige weilt wie auch andere bei der Probe vertretenen Winzer unter den Ockfener Gästen. Bei der trockenen Auslese des Ockfeners Otto Minn von 2010 stellt Piedmont fest: "Einen Ockfener Bockstein trocken auszubauen, ist eine Herausforderung." Folgerichtig sind nur vier der 18 kommentierten Weine nicht fruchtsüß. Der Moderator nimmt die Gäste in 400-Jahr-Schritten mit auf eine Reise durch die Geschichte des Saarweinbaus. Er erläutert die Besonderheit des Bodens (Grau- und Blauschiefer) und geht in teils eindrücklichen Bildern auf Herstellungsmethoden ein.

Die Besucher erfahren außerdem, dass der obere Riegel des Bocksteins mit 90 Prozent Steigung der steilste Weinberg an der Saar ist. Piedmont erklärt, dass Steillagenweine deshalb so besonders seien, weil sich die Rieslingwurzeln bis zu 12,5 Meter tief in die Erde bohrten, um dort Wasseradern anzuzapfen. Die Tonminerale, die in die Trauben befördert würden, schmeckten in dieser Tiefe besonders stark.

Probieren und kommentieren des Kulturguts Wein sei eine hochemotionale Sache, sagt Piedmont und vergleicht das Ganze mit einem Kuss. "Wer bei einem Kuss von der Berührung zweier Verdauungskanäle spricht, macht die Emotionen kaputt." Die Emotionen des Ockfener Publikums hat der Moderator offensichtlich ganz auf seiner Seite. Mit kräftigem Applaus bedankt es sich für den kurzweiligen Vortrag, Helmut Ludwig, gebürtiger Hämmer, der zur Probe aus Hamburg angereist ist, sagt: "Das hier war toll. Ich habe viel gelernt. Der Bockstein ist einfach eine Marke, ich erkenne ihn mit verbundenen Augen." (Marion Maier)

Bild: Günter Kleutsch

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