Aus der
Ortsgemeinderatsitzung am 10.03.2010
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Eingangs der Sitzung ging der Vorsitzende nochmals auf das
Sturmtief
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„Xynthia“ ein und teilte den Ratsmitgliedern mit,
das hier mehrere Schäden entstanden sind. Die Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr Ockfen waren fast den ganzen Sonntag über
im Einsatz, um die Wirtschaftswege von umgestürzten Bäumen
frei zu schneiden. Für ihren selbstlosen Einsatz bedankte
sich der Vorsitzende beim Wehrführer.
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Unter anderem sind auch mehrere Douglasien am Sportplatz
umgestürzt und haben dabei das Geländer beschädigt.
In diesem Bereich wurden schon des öfteren Bäume
entwurzelt, wodurch dann bei laufendem Spielbetrieb neben den
materiellen Schäden auch die Sportler gefährdet sind. Im
Rat war man sich einig, hier weiteren Gefährdungen
vorzubeugen und einen „Kahlschlag“ vorzunehmen. Die
Douglasien sollen so schnell wir möglich gefällt und das
Holz dann verwertet werden. Vom Erlös sollen dann neue,
tiefwurzelnde Laubbäume angeschafft werden. Es wurde auch ein
Vorschlag unterbreitet, einen Teil der Fläche einer
„Naturverjüngung“ zu überlassen.
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Der Verband der Deutschen Hängegleiter eV hat die
Genehmigung zum Starten und Landen unterhalb des Bocksteins bis
zum 31.01.2015 verlängert.
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Der Vertrag mit der Fa. Innexio, die die Ortsgemeinde mit einem
Glasfaserkabel an das Internet anbinden soll, ist von beiden
Seiten unterzeichnet worden. Somit kann nach Aussage des
Vorsitzenden schon ab Mitte des Jahres mit einem schnellen
Internetzugang gerechnet werden.
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Am 04.03.2010 wurde Ortsbürgermeister Steinmetz von den
Bastel- und Strickfrauen ein Scheck in Höhe von 600 €
überreicht. Das Geld soll für die restliche
Neubepflanzung der Flächen an der Friedhofshalle verwandt
werden. Der Vorsitzende möchte sich an dieser Stelle, auch im
Namen des Ortsgemeinderates, nochmals recht herzlich bei den Damen
des Bastel- und Strickkreises für ihre Spende, mit der sie
Jahr für Jahr zur Dorfverschönerung beitragen, bedanken.
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Der Vorplatz des Jugend-u. Bürgerhauses ist bis auf die
Feinarbeiten fertig gestellt und die zur Verfügung stehenden
Gelder sind so weit aufgebraucht. Es sind lediglich nur noch die
kleineren Beete mit Erde zu verfüllen und mit Bäumen und
Sträuchern anzupflanzen. Der historische Kelter wird noch in
das untere freie Feld versetzt. Hier werden auch noch Weinreben
angepflanzt um den Besuchern direkt den Eindruck eines Weinortes
zu vermitteln. Die Arbeiten sollen möglichst in Eigenleistung
durchgeführt werden.
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Am 18.12.2009 wurde von der Polizeiinspektion und dem
Ordnungsamt Saarburg eine Verkehrsschau in der Gemeinde
durchgeführt. Hierbei wurde u.a. überprüft, ob die
vorhandene Straßenbeschilderung ausreichend und den Vorgaben
der Straßenverkehrsordnung entspricht. Grundsätzlich
müssen alle Innerortsstraßen, die hinter der letzten
Bebauung als Wirtschaftsweg weiterführen, mit einem Schild
„Verbot der Durchfahrt“ mit dem Zusatz
“landwirtschaftlicher Verkehr frei“ versehen werden.
Diese Maßnahmen sind wegen der Verkehrssicherungspflicht der
Ortsgemeinde unabdingbar.
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Von einigen Ratsmitgliedern wurde auf die mangelnde Sauberkeit
des Jugend- und Bürgerhauses hingewiesen. Dem Vorsitzenden
ist dieses Problem jedoch schon seit längerem bekannt. Es sei
aber äußerst schwierig, eine Person zu finden, die bei
der vorgegebenen Stundenzahl das Jugend- u. Bürgerhaus und
die Friedhofshalle im gewünschten Umfang reinigt. Seitens des
Gemeinderates wurde angeregt, zu prüfen, ob evtl. die
Vereine, die das Jugend- u. Bürgerhaus die Woche über
nutzen, gegen Entlohnung einzelne Räume zu reinigen. Hier
müssten die Vereine aber erst angesprochen werden, ob sie
hier dran interessiert sind.
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Im weiteren Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung befasste
sich der Rat noch mit Bauangelegenheiten.
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Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde
Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 07.04.2009 (GVBl. S. 162), am 20.01.2010 folgende
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die
Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom
16.02.2010 hiermit bekannt gemacht wird:
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§ 1
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Ergebnis- und Finanzhaushalt
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Festgesetzt wurden HJ 2010 HJ 2011
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1. im Ergebnishaushalt
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der Gesamtbetrag der Erträge auf 432.680 Euro 440.560 Euro
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 536.965 Euro 542.645 Euro
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Jahresüberschuss
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Jahresfehlbetrag 104.285 Euro 102.085 Euro
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2. im Finanzhaushalt
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die ordentlichen Einzahlungen auf 362.030 Euro 369.510 Euro
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die ordentlichen Auszahlungen auf 437.265 Euro 443.545 Euro
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Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 75.235 Euro -
74.035 Euro
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die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro 0 Euro
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die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro 0 Euro
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Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro
0 Euro
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.800 Euro
6.500 Euro
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 98.050 Euro
6.500 Euro
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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
- 87.250 Euro 0 Euro
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die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 87.250
Euro 0 Euro
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die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.580
Euro 17.570 Euro
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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
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(ohne Kredite zur Umschuldung) - 65.570 Euro -17.570 Euro
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der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 460.080 Euro 376.010 Euro
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 556.895 Euro 467.615 Euro
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Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr -
96.815 Euro - 91.605 Euro
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§ 2
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Gesamtbetrag der Kredite
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Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt für
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HJ 2010 HJ 2011
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zinslose Kredite auf 0 Euro 0 Euro
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verzinste Kredite auf 87.250 Euro 0 Euro
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zusammen auf 0 Euro 0 Euro
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§ 3
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu
Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird
festgesetzt auf
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HJ 2010 HJ 2011
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0 Euro 0 Euro
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Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die
in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beträgt
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0 Euro 0 Euro
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§ 4
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Steuersätze
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Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für
das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
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HJ 2010 HJ 2011
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1) für die Grundsteuer
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für die land- und forstwirtschaftlichen
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Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 320 v. H.für die
bebauten und unbebauten
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Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. 320 v. H.
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2) für die Gewerbesteuer 352 v. H. 352 v. H.
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3) Hundesteuer
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für den ersten Hund 48 EUR 48 EUR
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für den zweiten Hund 84 EUR 84 EUR
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Für jeden weiteren Hund 108 EUR 108 EUR
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§ 5
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Gebühren und Beiträge
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Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt
geändert Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), für
ständige Gemeindeeinrichtungen einschl. des
Fremdenverkehrsbeitrages werden wie folgt festgesetzt:
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Gebühren für die Inanspruchnahme der
Friedhofseinrichtungen und -anlagen nach der Gebührensatzung
der Ortsgemeinde Ockfen
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HJ 2010 HJ 2011
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1. Überlassung einer
Reihengrabstätte/Urnen-Reihengrabstätte
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Reihengrabstätte
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a) für Bürger der Ortsgemeinde 450 EUR 450 EUR
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b) für Auswärtige 650 EUR 650 EUR
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Urnen-Reihengrabstätte
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a) für Bürger der Ortsgemeinde 600 EUR 600 EUR
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b) für Auswärtige 800 EUR 800 EUR
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2. Überlassung oder Wiedererwerb einer
Familiengrabstätte) Einzelgrab
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aa) für Bürger der Ortsgemeinde 700 EUR 700 EUR
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ab) für Auswärtige 850 EUR 850 EUR
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b) jede weitere Grabstelle
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ba) für Bürger der Ortsgemeinde 700 EUR 700 EUR
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bb) für Auswärtige 850 EUR 850 EUR
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3. Überlassung oder Wiedererwerb einer
Urnen-Familiengrabstätte
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a) für Bürger der Ortsgemeinde 800 EUR 500 EUR
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b) für Auswärtige 1.000 EUR 1.000 EUR
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Jede weiter Grabstätte
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a) für Bürger der Ortsgemeinde 850 EUR 850 EUR
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b) für Auswärtige 1.000 EUR 1.000 EUR
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4. Grabherstellung
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a) Leichenbeisetzung
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bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
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- bei Bürgern der Ortsgemeinde:
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tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 30,00 EUR
Unkostenpauschale (für Gebäude, Material,
Gerätestellung)
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- bei Auswärtigen:
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tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 50,00 EUR
Unkostenbauschale ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
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- für Bürger der Ortsgemeinde:
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tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 80,00 EUR
Unkostenpauschale
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- für Auswärtige:
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tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 150,00 EUR
Unkostenpauschale
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b) Urnenbeisetzung
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- für Bürger der Ortsgemeinde:
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tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 80,00 EUR
Unkostenpauschale
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- für Auswärtige:
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tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 150,00 EUR
Unkostenpauschale
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Sonn- und Feiertagszuschläge werden je nach den jeweils
geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben.
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5. Ausgrabungen und Umbettungen
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Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen
Aufwandes erhoben.
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6. Benutzung von Leichenhallen
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a) Aufbewahrung einer Leiche für Bürger
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aus der Ortsgemeinde 80 EUR 80 EUR
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b) Aufbewahrung einer Urne für Bürger
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aus der Ortsgemeinde 70 EUR 70 EUR
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c) Auswärtige Leiche und Urne 140 EUR 140 EUR Im Übrigen
wird auf die Regelungen der Gebührensatzung verwiesen.
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§ 6
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Eigenkapital
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Stand des Eigenkapitals zum 01.01.
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des Vorjahres 516.342 EUR
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voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
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zum 31.12. des Vorjahres 473.102 EUR
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voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
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zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 368.817 EUR
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voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
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zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 266.732 EUR
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§ 7
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über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO
erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10
v.H. und um mehr als 500 Euro überschritten wird.
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§ 8
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Wertgrenze für Investitionen
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Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
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nachrichtlich:
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Von dem eingeplanten Kreditbetrag 2010 i. H. v. 87.250 EUR
wurde gem. § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz (GemO) ein Teilbetrag i. H. v. 64.450 EUR
aufsichtsbehördlich genehmigt.
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Hinweis:
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Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,
wenn
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1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind
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oder
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2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung
Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die
Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Bürgermeister
geltend gemacht hat.
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
08.03. bis 16.03.2010 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg,
Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 45, montags bis donnerstags
von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags
zusätzlich nach Vereinbarung von 16.30 bis 18.30 Uhr sowie
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.
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Ockfen, den 23.02.2010
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Ortsgemeinde Ockfen
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gez. Leo Steinmetz,
Ortsbürgermeister
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