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Der Ortsgemeinderat Ockfen hat
aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) i.
d. F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57) in seiner
Sitzung am 17.10.2007 folgende Änderungssatzung beschlossen,
die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel 1 Die
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ockfen vom 20.08.1999 i. d. F. der
3. Änderungssatzung vom 03.09.2004 wird wie folgt
geändert: § 6 wird wie folgt neu gefasst: "§
6“ Beigeordnete Die Ortsgemeinde hat bis
zu 3 Beigeordnete. Artikel 2 Die Änderungssatzung
tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ockfen, 18.10.2007 Ortsgemeinde Ockfen gez.
Leo Steinmetz, Ortsbürgermeister
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Hinweis: Satzungen, die
unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn, 1.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder 2.
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung
Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die
Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem
Ortsbürgermeister geltend gemacht hat. Hat jemand eine
Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
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