Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung in d.F.v. 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 1), am
11.12.2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach
Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als
Aufsichtsbehörde vom 11.02.2008 hiermit bekannt gemacht
wird:
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§ 1
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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird
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im Verwaltungshaushalt
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in der Einnahme auf 441.080 €
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in der Ausgabe auf 582.250 €
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und damit der Fehlbedarf auf 141.170 €
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im Vermögenshaushalt
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in der Einnahme auf 324.050 €
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in der Ausgabe auf 324.050 €
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festgesetzt.
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§ 2
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Es werden festgesetzt
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1. der Gesamtbetrag der Kredite 172.750 €
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2. der Gesamtbetrag der
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Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
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§ 3
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Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden
für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
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1. Grundsteuer
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a) für die land- und
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forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H.
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b) für die bebauten und unbebauten
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Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H.
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2. Gewerbesteuer 352 v. H.
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3. Hundesteuer
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für den ersten Hund 48 €
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für den zweiten Hund 84 €
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für jeden weiteren Hund 108 €
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§ 4
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Die kommunalen Abgaben einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages
nach §§ 2 bzw. 12 des Kommunalabgabengesetzes werden
wie folgt festgesetzt:
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1. Friedhofsgebühren siehe Anlage Nr. 1
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2. Fremdenverkehrsbeitrag 100 v. H.
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Anlage zu § 4 Nr. 1 der Haushaltssatzung der
Ortsgemeinde Ockfen
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Gebühren für die Inanspruchnahme der
Friedhofseinrichtungen und Anlagen nach der Gebührensatzung
der Ortsgemeinde Ockfen
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1. Überlassung einer
Reihengrabstätte/Urnen-Reihengrabstätte
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Reihengrabstätte
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a) für Bürger der Ortsgemeinde 400 €
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b) für Auswärtige 600 €
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Urnen-Reihengrabstätte
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a) für Bürger der Ortsgemeinde 450 €
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b) für Auswärtige 650 €
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2. Überlassung oder Wiedererwerb einer
Familiengrabstätte
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a) Einzelgrab
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aa) für Bürger der Ortgemeinde 600 €
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ab) für Auswärtige 800 €
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b) jede weitere Grabstelle
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ba) für Bürger der Ortsgemeinde 600 €
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bb) für Auswärtige 800 €
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3. Überlassung oder Wiedererwerb einer
Urnen-Familiengrabstätte
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a) für Bürger der Ortgemeinde 650 €
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b) für Auswärtige 850 €
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jede weitere Grabstätte
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a) für Bürger der Ortsgemeinde 650 €
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b) für Auswärtige 850 €
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Bei Verlängerung des Nutzungsrechts auf einen kürzeren
Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes
erhoben.
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4. Grabherstellung
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a) Leichenbeisetzung
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bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 80 €
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ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 500 €
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b) Urnenbeisetzung
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für Bürger der Ortsgemeinde 200 €
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für Auswärtige 300 €
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Sonn- und Feiertagszuschläge werden nach den jeweils
geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben.
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5. Ausgrabungen und Umbettungen
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Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen
Aufwandes erhoben.
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6. Benutzung von Leichenhallen
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a) Aufbewahrung einer Leiche für Bürger
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der Ortsgemeinde 80 €
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b) Aufbewahrung einer Urne für Bürger
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der Ortsgemeinde 70 €
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c) Auswärtige Leiche und Urne 140 €
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Im Übrigen wird auf die Regelungen der Gebührensatzung
verwiesen.
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nachrichtlich:
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Von dem eingeplanten Kreditbetrag i. H. v. 172.750 €
wurde gem. § 95 Abs. 4 i. V. m. § 103 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO) ein Teilbetrag i. H. v. 55.250 €
aufsichtsbehördlich genehmigt.
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Hinweis:
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Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.
Dies gilt nicht, wenn
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1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
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oder
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2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder
jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften
gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem
Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
03.03. bis 11.03.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 45, montags bis
donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr,
donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.30 bis 18.30
Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.
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Ockfen, den 18.02.2008
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Ortsgemeinde Ockfen
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gez. Steinmetz, Ortsbürgermeister
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