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September 2004

Archiv 2004

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 29.09.2004

Gute Platzierung beim Landesentscheid für Valentin Benzkirch

Valentin Benzkirch Sieger in beiden Klassen beim Geschicklichkeitsfahren des Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg.

Hohe Auszeichnung für Bernhard Klein

Bekantmachung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ockfen vom 03.09.2004

 

Aus dem Ortsgemeinderat Ockfen
In seiner Sitzung am 29.09.2004 hat der Ortsgemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und beschlossen:
Einwohnerfragestunde
Es wurden seitens der Einwohner keine Anfragen gestellt.
Beschaffung einer neuen Heizungsanlage
Bei einer Überprüfung des Brenners wurde festgestellt, dass dieser die neuen Abgasnormen nicht mehr erfüllt und somit erneuert werden muss. Das Ausdehnungsgefäß ist auch defekt und muss ebenfalls erneuert werden. Das gleiche gilt für mehrere Zu- und Abflussleitungen. Da auch der Heizkessel selbst wahrscheinlich in einigen Jahren ausgetauscht werden müsste, war der Rat der Meinung, am besten und kostengünstigsten die komplette Heizungsanlage zu erneuern.
Somit wurde die billigstanbietende Firma Heinrich Kind mit der Lieferung und Montage eines neuen Brenners, Kessels sowie Kaminsanierung beauftragt.
Die Benutzer des Jugend- und Bürgerhauses werden jetzt schon darauf hingewiesen, das während der Reparaturarbeiten für ca. 14 Tage das Jugend- und Bürgerhaus nicht beheizt werden kann.
Teilausbau des Vorplatzes des Jugend- und Bürgerhauses
Die Gemeinde plant, das Umfeld des Bürgerhauses zu sanieren und neu zu gestalten. Die Gesamtmaßnahme soll in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Im ersten Bauabschnitt sind die Maßnahmen zusammengefasst, die besonderer Dringlichkeit bedürfen und kurzfristig ausgeführt werden sollen. Hierbei handelt es sich um den Rückschnitt und die Freilegung der fast bis an den Stamm eingeteerten Bäume sowie die Sanierung des Geländers, das starke Durchrostungsstellen zeigt und dringend erneuert oder ausgebessert werden muss. Weiterhin soll auf dem gegenüberliegenen Dorfplatz ein Zugang bestehend aus einer Blockstufentreppe von der Bocksteinstraße her geschaffen werden, da der Zugang von der Hauptstraße nicht möglich ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 50.000 Euro. Hierzu sollen Fördergelder aus dem Dorferneuerungsprogramm beantragt werden.
Antrag der Bastelfrauen auf Benutzung des Jugend- und Bürgerhauses
Die Bastelfrauen beabsichtigen, am 21. November einen Basar im Bürgerhaus durchzuführen. Neben den selbst gebastelten Sachen werden auch Kaffee und Kuchen zum Verkauf angeboten. Der Erlös soll je zur Hälfte der Kirchengemeinde und Ortsgemeinde zukommen. Dem Antrag auf Nutzung des Bürgerhauses wurde entsprochen.
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Ausschuss "Dorfentwicklung, Kultur und Fremdenverkehr"
Folgende Mitglieder aus der Mitte des Ortsgemeinderates wurden gewählt:
Mitglied:                                  Vertreter:
Benzkirch Valentin                   Schmitt Josef
Benzmüller Hermann-Josef      Minn Franz-Josef
Budinger Frank                         Benzmüller Gerd
Merten Isabell                           Kirf Bernd
Da es sich um einen sogenannten gemischten Ausschuss handelt, waren auch Nichtratsmitglieder, also wählbare Bürger aus der Ortsgemeinde zu wählen.
Folgende Bürger/innen wurden gewählt:
Mitglied:                                  Vertreter:
Schmitt Birgit                             Neisius Josef
Minn Otto                                   Benzmüller Gisela
Schäfer Hans-Georg                   Weitmann Ursula
Biewer Annemarie                      Hierlmeier Reinhold

Ersatzleute:
Neisius Josef                               Merz Gisela
Segler-Salecki Romana               Michels Margit
Heckcontainer:
Zur Erleichterung der Arbeit des Gemeindearbeiters hat der Ortsgemeinderat beschlossen, einen sogenannten Heckcontainer zu beschaffen. Dieser wird hinten am Traktor an die Hydraulik angehängt und kann bis zu 500 kg beladen werden. Außerdem ist er dienlich zum Transport von Kleingeräten wie Rasenmäher, Heckenschere, Schaufel, Besen usw.
Rechnungsprüfung:
Am 08.09.04 hat der Rechnungs- und Prüfungsausschuss unter Vorsitz von Franz-Josef Minn die Rechnungsbelege des Jahres 2003 geprüft. Hierbei konnten keine Beanstandungen festgestellt werden, sodass dem im Jahre 2003 amtierenden Ortsbürgermeister Krewer und den Beigeordneten Entlastung erteilt werden konnte.
Informationen:
Der Vorsitzende teilte dem Rat mit, dass ab sofort Herr Richard Meissner, Ockfen, Auf dem Sprung 4, für die Ordnung und Sauberkeit im Jugend- und Bürgerhaus und in der Leichenhalle zuständig ist.
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Gute Platzierung beim Landesentscheid für Valentin Benzkirch
Bei seiner 1. Teilnahme am Landesentscheid Geschicklichkeitsfahren für Feuerwehreinsatzfahrer hat der Ockfener Feuerwehrmann Valentin Benzkirch sein Können unter Beweis gestellt. Nach seinem Sieg auf Kreisebene nahm Valentin Benzkirch am Samstag den 25. September am Landesentscheid in Eisenberg (Donnersbergkreis) teil. 23 Teilnehmer in der Klasse A (Tragkraftspritzenfahrzeug) und 20 in der Klasse B (Tanklöschfahrzeuge) alles Sieger bei den jeweiligen Kreisentscheiden waren am Start. In dem starken Starterfeld konnte sich Valentin Benzkirch behaupteten. Mit einer sehr guten Leistung belegte er in der Klasse A den sechsten und der Klasse B den 14. Platz. Die Feuerwehr Ockfen gratuliert zur erfolgreichen Teilnahme und Platzierung.
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Valentin Benzkirch Sieger in beiden Klassen beim Geschicklichkeitsfahren des Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg.
Friedrich Mick
Valentin Benzkirch OckfenDie perfekte Beherrschung des Fahrzeuges unter schwersten Bedingungen ist das Ziel des Geschicklichkeitsfahrens für Einsatzfahrer der Feuerwehren.
Der Kreisfeuerwehrverband Trier-Saarburg e.V. richtete auch in diesem Jahr den Kreisentscheid in der Geschicklichkeitsprüfung für Einsatzfahrer der Feuerwehren aus.
Der Vorsitzende des KFV Trier-Saarburg Kurt Waschbüsch und der Fachreferent „Wettbewerbe“ Jürgen Cordie begrüßten insgesamt 37 Teilnehmer. Auch in diesem Jahr stellten sich zwei Feuerwehrfrauen der Geschicklichkeitsprüfung.

In der Klasse A sind 21 Fahrer gestartet und in der Klasse B waren es 16 Fahrer.
Gefahren wurde in der Klasse A mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) und in der Klasse B mit einem Feuerwehr-Lkw-Wechsellader. Der Unterschied besteht in der Größenordnung der Fahrzeuge sowie in dem Führerschein. In dem Fahrzeug befindet sich jeweils nur der Fahrer. Es darf nur nach Spiegel gefahren werden, das Öffnen der Fenster oder der Türen ist nicht gestattet.
Es müssen insgesamt acht Aufgaben bewältigt werden. d. h. es müssen drei hintereinander liegende Schlauchbrücken mit angemessener Geschwindigkeit überfahren werden, durch eine 20 m lange Engstelle/ Spurgasse ohne anzuhalten durchfahren, mit den Vorderrädern ist zwischen zwei quer gezogenen Linien anzuhalten, rückwärts in eine Spurgasse an ein Hindernis heranfahren, durch eine Spurkurve ohne anzuhalten fahren, mit dem rechten Vorderrad auf einer kreisrunden Markierung anhalten, exaktes rückwärts Einparken und durch zwei Tonnen fahren, deren Abstand der Fahrer vorher selbst bestimmt hat.
Valentin Benzkirch von der Feuerwehr Ockfen wird den Kreisfeuerwehrverband Trier-Saarburg in beiden Klassen am 25.09.2004 beim Landesentscheid im Geschicklichkeitsfahren in Eisenberg vertreten.
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Hohe Auszeichnung für Bernhard Klein
Thomas Müller
Bernhard Klein Ockfen bei seiner AuszeichnungEine selten vergebene Auszeichnung konnte Landrat Dr. Groß in der vergangenen Woche an den stellvertretenden Kreisverwehrinspekteur Bernhard Klein aus Ockfen überreichen. Mit dem Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande werden seine hervorragenden Verdienste als Wehrleiter der VG Saarburg und als langjähriger "zweiter Mann" der Feuerwehr auf Kreisebne gewürdigt.
In seinen Dank schloss Groß auch die Ehefrau und die Familie ein, ohne deren Unterstützung ein solch zeitintensives Engagement nicht möglich sei.

Der Landrat würdigte den Einsatz Kleins als Stellvertreter des KFI "als weit über den durchschnittlichen Erwartungen" liegend. Sein fundierter und umfassender Wissensstand, der aus Jahre langer Praxis aber auch aus
ungezählten Fachlehrgängen stammt, bringt er u.a. in die Feuerwehr-Kreisausbildung ein. Sein außerordentlich hohes persönliches Engagement sowie die bemerkenswerte Leistungsbereitschaft und Entschlussfreudigkeit, machen ihn zu einem geschätzten und kompetenten Ansprechpartner im Feuerwehrbereich.
Bürgermeister Günther Schartz hob die sehr gute und langjährige Arbeit in der Verbandsgemeinde Saarburg in der Doppelfunktion als Wehrleiter und als Abteilungsleiter für Feuerwehrwesen in der Verwaltung der VG Saarburg hervor. Dabei sei er Fachvorgesetzter von mehr als 800 Feuerwehrleuten und Angehörigen der Jugendfeuerwehr in 34 Ortswehren der "Feuerwehrreichste" Verbandsgemeinde im Landkreis.
Kreisfeuerwehrinspekteur Ortwin Neuschwander blickte auf die langjährige Zusammenarbeit mit Bernhard Klein zurück. Seit 1986 stellvertretender KFI habe er in vielen Fällen Führungsaufgaben übernommen und sich besonders im Bereich der Ausbildung engagiert. Bernhard Klein ist seit 22 Jahren Mitglied der Feuerwehr. 1986 wurde er Stellvertreter des Kreisfeuerwehrinspekteurs und 1988 Wehrleiter der Verbandsgemeinde Saarburg. In seinen Dank sieht er Anerkennung der bisherigen Arbeit zusammen mit vielen Feuerwehrkameraden, aber auch Ansporn für die Zukunft.
Bild: Kreisverwaltung Trier Saarburg
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Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ockfen vom 03.09.2004
Der Ortsgemeinderat Ockfen hat aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) i. d. F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) in seiner Sitzung am 01.09.2004 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ockfen vom 20.08.1999 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 02.06.2003 wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 3“
Ausschüsse des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
     
Rechnungsprüfungsausschuss,
      Ausschuss für Dorfentwicklung, Kultur und Fremdenverkehr.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 3 Mitglieder und für jedes Mitgliedei­nen Stellvertreter. Der Ausschuss für Dorfentwicklung, Kultur und Fremdenverkehr hat 8 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.
Die Mitglieder des Ausschusses für Dorfentwicklung, Kultur und Fremdenverkehr werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gewählt. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Ortsgemein­derates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.“
2. § 5 Abs. 1 wird in Ziff. 1 und 6 wie folgt geändert:
㤠5
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € im Einzelfall,
6. Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2, § 31 und § 33 BauGB und in den Fällen des § 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden
3. § 7 Abs. 4 wird um folgenden Satz 4 ergänzt:
㤠7
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates
„In den Fällen des §18 a Abs.6 GemO wird unter den Voraussetzungen des Satzes2 Verdienstausfall je Fortbildungstag in Höhe des Betrages, wie er für eine Sitzung gewährt würde, erstattet, wenn die Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Zeitstunden einschließlich Pausen dauert; entsprechendes gilt in den Fällen des Nachteilsausgleichs (Satz3).“
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ockfen, 03.09.2004
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Leo Steinmetz
- Ortsbürgermeister -
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ockfen, 03.09.2004
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Leo Steinmetz
- Ortsbürgermeister -
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